Nachhaltige Geldanlage

  • Nachhaltigkeit nach Ihren Vorstellungen
  • Transparente Fondssuche mit Nachhaltigkeitskriterien
  • Übersichtlicher Finder für Fonds mit FNG-Siegel


Nachhaltige Fonds entdecken

Was bedeutet eigentlich Nachhaltigkeit in der Geldanlage?

Nachhaltige Investments dienen nicht nur als attraktive Anlage, sondern geben der Zukunft eine Richtung: Wer in nachhaltig ausgerichtete Unternehmen investiert, fördert Umweltschutz, faire Arbeitsbedingungen und eine weitsichtige Unternehmensführung.

Die drei Säulen der Nachhaltigkeit

E

Engagement gegen Klimawandel und Schutz natürlicher Ressourcen

S

Soziale Aspekte, wie die Achtung der Menschenrechte und der Ausschluss von Kinderarbeit

G

Faire Unternehmensführung – gegen Korruption und für Transparenz

Nachhaltig investieren – so geht´s:

Wählen Sie Ihre Fonds nach genau den Kriterien, die Ihnen wirklich am Herzen liegen. Ihre Möglichkeiten:

FNG-Siegel

Das FNG-Siegel gilt als Qualitätsstandard für nachhaltige Investmentfonds im deutschsprachigen Raum. Alle Unternehmen des jeweiligen Fonds weisen eine transparente Nachhaltigkeitsstrategie vor, die Arbeits- und Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung berücksichtigt.

 

 

Nachhaltigkeitskriterien

Legen Sie Ihre Fondssuche nach Kriterien fest, die Ihren Werteanspruch erfüllen.

Sie können dabei nach ESG-Kriterien filtern, der Nachhaltigkeitspräferenz der Offenlegungsverordnung folgen sowie bestimmte Ausschlusskriterien wie z. B. Treibhausgasemissionen, Wasserverschmutzung oder schlechte Energieeffizienz festlegen.

Unser Tipp: Nachhaltig ist Trend. Sie wollen wissen, wie unsere Kunden ihrem Werteverständnis gerecht werden und nachhaltig investieren? Erfahren Sie mehr in unserem monatlich erscheinenden Fondsbarometer Nachhaltigkeit.

3 Fakten rund um die nachhaltige Geldanlage

1

Jüngere Anleger setzen bewusst auf nachhaltige Investments
Laut unserer Studie erwarten rund die Hälfte der Deutschen, dass nachhaltige Geldanlagen immer wichtiger werden. Vor allem jüngere Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahren nehmen sich vor, in Zukunft nachhaltig anzulegen. Mehr erfahren

2

Nachhaltigkeit und Rendite schließen sich nicht aus – im Gegenteil
Eine Meta-Studie der University of Oxford* kommt sogar zu dem Schluss, dass gute Nachhaltigkeitspraktiken die Aktienkursentwicklungen von Unternehmen positiv beeinflussen.

3

ESG-Investments gehen auf die „Principles for Responsible Investment“ zurück
Damit riefen die Vereinten Nationen zur freiwilligen Selbstverpflichtung auf, ESG-Faktoren in Investmententscheidungen und ins Assetmanagement zu integrieren. 2020 hatten über 3.000 Unternehmen die Selbstverpflichtung unterschrieben.

*Quelle: „From the Stockholder to the Stakeholder – How Sustainability Can Drive Financial Outperformance“, eine Analyse der Smith School of Enterprise and the Environment an der University of Oxford von 2015 (Gordon L. Clark, Andreas Feiner und Michael Viehs). Mehr erfahren

Fonds mit FNG-Siegel 2024

Das FNG-Siegel ist der Qualitätsstandard für nachhaltige Fonds im deutschsprachigen Raum. Es soll dabei unterstützen, nachhaltige Fonds einfacher zu erkennen. Ein Siegel ohne Sterne erfüllt den Mindeststandard. Je höher die Nachhaltigkeitsqualität, umso mehr Sterne werden zusätzlich als „Pluspunkte“ vergeben (1 bis 3 Sterne sind möglich).
 

Alle 260 Fonds mit FNG-Siegel

Ergebnisse 1 bis 5 von 260
Seite 1 von 52 nächste
Fondsname
Anlageschwerpunkt
ISIN Wertentwicklung Nachhaltig-
keit
Kosten
VL Währung Region Infos
1 Jahr
5 Jahre
LU1752456696 47,32% 107,73% 3,000% Ja CHF Welt
LU1752456852 47,31% 107,71% 3,000% Ja CHF Welt
LU1752456423 47,00% 106,84% 3,000% Ja CHF Welt
LU1752456340 46,99% 106,83% 3,000% Ja CHF Welt
LU1659681669 23,37% 104,42% 0,000% Nein USD USA

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Fondsname
Anlageschwerpunkt
ISIN Wertentwicklung Nachhaltig-
keit
Kosten VL Währung Region Infos
1 Jahr 5 Jahre

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Wichtige Hinweise
Die Fondsliste mit FNG-Siegel beruht auf rechtlich unverbindlichen Erwägungen und Auswertungen der FNZ Bank. Sämtliche Angaben dienen ausschließlich Informations- und Werbezwecken und haben keine Rechtsverbindlichkeit und stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie soll lediglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Anlageentscheidung des Kunden erleichtern und ersetzt nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung.

Hinweis nach der EU-Offenlegungsverordnung
Die näheren Informationen zu der Klassifizierung der einzelnen Fonds im Sinne der EU-Verordnung 2019/2088 entnehmen Sie bitte den jeweiligen Fonds-Factsheets, die Sie in der oben dargestellten Tabelle in der Spalte „Infos“ aufrufen und herunterladen können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds. Zur Fondssuche

Hier verwahren Sie Ihre nachhaltige Geldanlage

Investmentdepot

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Nachhaltig managen lassen

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Nachhaltig anlegen für Firmenkunden

Als Unternehmen ist Ihnen wichtig, Ihr Firmenkapital nach individuellen Nachhaltigkeitsansprüchen zu investieren. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.

Anlage von Betriebsvermögen
 

Rechtlicher Hinweis

Der EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, der Vorschriften zur Förderung nachhaltiger Investitionen enthält, ist ein wichtiger Schritt zur Umlenkung von Kapital in eine nachhaltige Wirtschaft. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Die EU-Offenlegungsverordnung versucht für eine größere Transparenz darüber zu sorgen, inwieweit Finanzprodukte ökologische und/oder soziale Merkmale sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung aufweisen, in nachhaltige Anlagen investieren oder nachhaltige Anlageziele verfolgen. Dabei ist ein hoher Standardisierungsgrad der Informationen erforderlich, der Anlegern bei der Produktauswahl helfen soll. Die EU-Offenlegungsverordnung teilt Fonds, je nachdem, inwieweit die Nachhaltigkeit berücksichtigt wird, in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Transparenzanforderungen. Diese Kategorien entsprechen den Artikeln 6, 8 und 9 innerhalb der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088. Die nachfolgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen auf den Websites unseres Unternehmens gemäß der EU- Offenlegungsverordnung.

Hinweise nach der EU-Offenlegungsverordnung zur Unternehmensführung
Stand 20.07.2023 (aktualisiert den Stand vom 30.06.2023)

Die FNZ Bank SE, LEI 391200014TK600CZIE75, möchte als Unternehmen versuchen einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften zu leisten. Potenzielles Ziel ist es, unter anderem die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensorganisation und -strategie selbst, sieht die Bank es als ihre Aufgabe an, auch ihren Kunden und Kooperationspartner im Rahmen der zu der Bank bestehenden Geschäftsverbindung zunehmend für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Der Ausbau der Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist für die Bank als Unternehmen von strategischer Bedeutung. 

Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsphilosophie. Daher werden Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken bei der Ermittlung der variablen Vergütung sowohl für Mitarbeiter als auch für den Vorstand berücksichtigt.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung (sogenannte Nachhaltigkeitsrisiken) könnten in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation eines Basiswertes (bspw. Unternehmens) und damit auf die Wertentwicklung zugehöriger Finanzprodukte haben. Derzeit besteht für die FNZ Bank jedoch leider nicht die Möglichkeit derartige Risiken im Rahmen der von ihr angebotenen Wertpapierdienstleistungen auszuschließen, worauf hiermit explizit hingewiesen wird.

Erklärung der Bank, dass sie nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt

Erklärung der Bank, dass sie in ihrer Anlageberatung nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für die Finanzportfolioverwaltung

Die nachfolgenden Informationen zu der von der Bank erbrachten Finanzportfolioverwaltung, bei denen die Bank ökologische und soziale Merkmale bei der Auswahl der Finanzinstrumente berücksichtigt, sind nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten vorgeschrieben. 
Wir weisen darauf hin, dass die FNZ Bank als Unternehmen gerne bei ihren Kunden im Rahmen der Vermögensverwaltung Nachhaltigkeitskriterien stets gerne berücksichtigen würde. Derzeit ist dies aber nur bei ausgewählten Anlagestrategien möglich.

Nähere Informationen zu diesen ausgewählten Anlagestrategien finden Sie hier.

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