BaFin veröffentlicht Maßnahmen nach Abschluss einer turnusmäßigen Sonderprüfung bei ebase

Aschheim, 30.08.2023: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat als Ergebnis einer turnusmäßigen Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei ebase eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen angeordnet. Im Zusammenhang mit der Prüfung steht ebase im aktiven und konstruktiven Austausch mit der Aufsichtsbehörde und hat bereits einen detaillierten Abarbeitungsplan zur nachhaltigen Schließung der Feststellungen vorgelegt. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Die Abarbeitung der Feststellungen hat auf Angebot, Services und Leistungserbringung der ebase für Partner und Kunden keinerlei Auswirkungen. Die erhöhten Eigenmittelanforderungen werden umgehend erfüllt und so die Resilienz der Bank weiter erhöht.

Sebastian Henrichs, Vorstandsvorsitzender von ebase: „Wir nehmen die Prüfung und die Erkenntnisse daraus sehr ernst. Bereits vor der turnusmäßigen BaFin-Prüfung hatten wir auf eigene Initiative hin und mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfer damit begonnen, die Strukturen unserer IT auch jenseits der Aktivitäten im laufenden Betrieb detailliert zu analysieren und sofern notwendig zu stärken. Wir haben bereits unterschiedliche Anpassungen und Stärkungen der Strukturen vorgenommen. Darüber hinaus werden wir die Bank ganzheitlich, konsequent und proaktiv weiterentwickeln, um für unsere Partner und Kunden optimal aufgestellt zu sein. Wir möchten die von der BaFin angeordneten Maßnahmen nicht nur abarbeiten, sondern sie auch nutzen, um als Bank, mit einem Angebot wie dem unseren „Best in class“ zu sein.“

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