Altersversorgung für Gesellschafter und Geschäftsführer (GGF)

  • Direktzusagen mit Fondsrückdeckung
  • Steuerliche und bilanzielle Vorteile
  • Insolvenzschutz durch Einzelverpfändung


Umsetzung im bAV Depot

Finanzielle Ruhestandsplanung leicht gemacht

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen meist nur in geringem Maße. Die daraus entstehende Versorgungslücke sollte geschlossen werden, um den erarbeiteten Lebensstandard auch im Alter zu erhalten. Der Gesetzgeber räumt hierzu dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wie auch dem Unternehmen erhebliche Steuervorteile ein.

Direktzusage und bAV Depot

Mit den Lösungen für die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF-Versorgung) eröffnen wir einen der flexibelsten und in Deutschland am meisten verbreiteten Durchführungsweg – die Direktzusage. Dabei verpflichtet sich das Unternehmen, dem GGF Leistungen aus dem Betriebsvermögen zu erbringen. Für diese Verpflichtungen werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet.

Durch die Rückdeckung mit Investmentfonds wird die Versorgungsleistung finanziert und partizipiert unmittelbar an der Wertentwicklung der ausgewählten Fonds, sowohl an Kurssteigerungen als auch an Kursrückgängen.

Die GGF-Versorgung kann mit einem bAV Depot ideal umgesetzt werden.

Unser Tipp: Lebenszyklus-Modelle
Auch die GGF-Versorgung ist mit Lifecycle-Modellen kombinierbar. Hierbei wird altersabhängig die Investition der Beiträge in einzelne Investmentfonds bzw. Fondsportfolios mit verschiedenen Risikoabstufungen geändert. Zum Beispiel kann das Lifecycle-Modell so gewählt werden, dass mit steigendem Alter des GGF in ein Fondsportfolio mit geringerer Aktienfondsquote umgeschichtet wird.

Highlights unserer GGF-Versorgung

Steuerliche und
bilanzielle Vorteile

Transparente
Kostenstruktur

 

Expertenteam für
betriebliche Benefits

Renditechancen durch
Investmentfonds

Unternehmensorientiertes
Reporting

Insolvenzschutz durch
Einzelverpfändung

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Als professioneller Abwickler für die Rückdeckung von betrieblichen Versorgungssystemen sind wir seit vielen Jahren am Markt etabliert und zählen heute zu den Markt- und Innovationsführern.

80000+

bAV und Arbeitzeit Depots

2000+

Unternehmen nutzen unsere Lösungen

20+

Jahre Erfahrung in der Depotverwaltung

Wir finden Lösungen

“Wir bieten speziell für GGF interessante Möglichkeiten, die Altersvorsorge über ihr Unternehmen aufzubauen und so Versorgungslücken im Alter zu schließen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt. Sprechen Sie uns an!“

Arthur Mandt, Leitung Pensions

Kontakt aufnehmen

Eine bAV ist bei steuerlich anerkannten Dienstverhältnissen möglich. Wobei die Gesellschafterversammlung die Altersversorgung über das Unternehmen immer genehmigen muss, auch bei einer Ein-Mann-GmbH. Falls es sich um beherrschende GGF handelt, sind bis zehn Jahre vor Rentenbeginn Vereinbarungen zur bAV (Versorgungszusagen) möglich, sonst sind es drei Jahre.

Der Aufbau der zusätzlichen Versorgung ist bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Zusätzlich sind die Beiträge bis zu dieser Höhe sozialversicherungsfrei. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden erst auf die später ausgezahlten Rentenleistungen fällig. Das ist meist vorteilhafter, da Rentner oft über weniger Einkünfte verfügen und einen niedrigeren Steuersatz haben.

Unternehmen können die Arbeitgeberbeiträge als Betriebsausgabe absetzen. Somit profitieren das Unternehmen und der Gesellschafter-Geschäftsführer gleichermaßen von der betrieblichen Altersversorgung.

Zur Finanzierung des Versorgungsversprechens sind nahezu alle Assets möglich. Unsere Kunden haben Zugriff auf ein umfassendes Spektrum von Fonds aller namhaften Verwaltungsgesellschaften weltweit.

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