Aktuelles zu Ihren Jahresendunterlagen
Ab Mitte Januar 2021 stellt ebase alle wichtigen Unterlagen zu Ihrem Depot (z. B. Jahresdepotauszug oder Jahressteuerbescheinigung 2020) sukzessive im Online-Postkorb zur Verfügung. Sie haben noch Fragen zur Vorabpauschale, VL-Bescheinigung und Verlustbescheinigung?
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Eine ausführliche Erklärung zur Vorabpauschale bietet das Video des BVI.
Die bisher aufwendige Thesaurierungsbesteuerung wird durch die Vorabpauschale abgelöst. Zukünftig wird für inländische und ausländische Investmentfonds, die keine oder nur eine geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben eine sog. Vorabpauschale als Besteuerungsgrundlage angesetzt.
Die Vorabpauschale ist eine pauschalisierte Mindestrendite, die sich am Basiszins der risikolosen Marktverzinsung der Bundesbank orientiert und jährlich am 2. Kalendertag des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt wird.
Erhoben wird die Vorabpauschale nur, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt. Die Vorabpauschale ist somit auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt.
Die vom Kunden zu leistende Steuer auf die Vorabpauschale als Bemessungsgrundlage (ggfs. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen bzw. NV-Bescheinigungen) wird bei ebase im Januar 2019 durch Stückeverkauf in Höhe der benötigten Steuerliquidität beglichen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Meldung an das Finanzamt.
Erstmalig fließt Ihnen die Vorabpauschale am 02.01.2019 für das Kalenderjahr 2018 zu.
Um einen Stückeverkauf zu vermeiden, empfehlen wir die Einrichtung eines Freistellungsauftrags.
Bei einem Verkauf der Fondsanteile wird die Vorabpauschale vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen.
Die Vorabpauschale wird nur erhoben, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt.
Auf die Vorabpauschale ist ebenfalls der jeweilig gültige Teilfreistellungssatz anzuwenden.
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70% des Basiszinses. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.
Beispiel Ermittlung der Vorabpauschale | Betrag/Prozent |
---|---|
Wert des Fondsanteils am 02.01.2019 | 100,00 EUR |
Wert des Fondsanteils am 31.12.2019 | 100,20 EUR |
Ausschüttung je Anteil am 13.11.2019 | 1,00 EUR |
Basiszins 2019 | 0,52 % |
70 % vom Basiszins | 0,36 % |
max. Basisertrag je Anteil (100 x 0,36 %) | 0,36 |
Wertsteigerung je Anteil | 0,20 EUR |
+ Ausschüttung | 1,00 EUR |
= Obergrenze | 1,20 EUR |
abzgl. Ausschüttung je Anteil | 1,00 EUR |
Vorabpauschale vor Teilfreistellung | 0,20 EUR |
Aufnahme Teilfreistellung 30% | |
Vorabpauschale nach Teilfreistellung | 0,14 EUR |
Wie berechnet sich der Veräußungsgewinn nach Teilfreistellung?
Für die Vorabpauschale kann maximal der Basisertrag i. H. v. 70% des Basiszinssatzes angesetzt werden. Die Wertsteigerung während des Kalenderjahres plus die Ausschüttung bildet die Obergrenze für die Vorabpauschale. Von dieser Obergrenze sind die Ausschüttungen des Jahres abzuziehen.
Beispiel Veräußerungsgewinn | Betrag/Prozent |
---|---|
Kauf des Fondsanteils am 13.11.2018 | 99,50 EUR |
Verkauf des Fondsanteils am 19.02.2020 | 109,50 EUR |
Veräußerungsergebnis vor Berücksichtigung Vorabpauschale | 10,00 EUR |
abzüglich Vorabpauschale | 0,20 % |
Veräußerungsergebnis nach Berücksichtigung Vorabpauschale | 0,36 % |
Annahme Teilfreistellung 30% | 0,36 |
Veräußerungsergebnis nach Teilfreistellung | 6,86 EUR |