Aktuelles zu Ihren Jahresendunterlagen
Ab Mitte Januar 2021 stellt ebase alle wichtigen Unterlagen zu Ihrem Depot (z. B. Jahresdepotauszug oder Jahressteuerbescheinigung 2020) sukzessive im Online-Postkorb zur Verfügung. Sie haben noch Fragen zur Vorabpauschale, VL-Bescheinigung und Verlustbescheinigung?
Entdecken Sie alles Wissenswerte sowie Erläuterungen rund um den Jahresendversand.
Häufig gesuchte Themen
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Die Payment Services Directive 2 ist die vom europäischen Gesetzgeber überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie, die seit Januar 2018 in deutsches Recht umgesetzt ist. Es wurden eine Reihe von Regelungen erlassen, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Mehr erfahren zu PSD2.
Nein. Ohne ausdrückliche Zustimmung ändert sich nichts. Zum Zugriff auf Kontodaten bzw. der Auslösung von Zahlungen bedarf es expliziter Zustimmung durch den Kunden.
Verrechnungskonten (wie z. B. das ebase Konto flex) sind nicht für den Zahlungsverkehr vorgesehen. Daher wird es auch zukünftig nicht möglich sein, Zahlungen von einem ebase Verrechnungskonto über Zahlungauslösedienste zu veranlassen. Die Anzeige von Kontoständen über Kontoinformationsdienste ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Kunden möglich.
Depots (Investementdepot, Managed Depots, Wertpapierdepots) sind von der Zahlungsverkehrsrichtlinie nicht betroffen. Die Regelungen der PSD2-Richtlinie gelten ausschließlich für Zahlungsverkehrskonten.
Wenn Sie im Besitz einer Zulassung als TPP (Third Party Provider) sind, können Sie unter diesem Link einen Zugang zur Testumgebung der ebase XS2A-API beantragen.